Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Architekturbüro Kaveller, Hakan Kaveller M.A., Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt (nachfolgend: Auftragnehmer) und seinen Auftraggebern über Architektenleistungen im Zusammenhang mit Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Aufteilungsplänen und verwandten Planungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer ist Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und erbringt seine Leistungen im Rahmen der einschlägigen Berufsgesetze und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere:
- Erstellung von Aufteilungsplänen nach den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen bei der zuständigen Baubehörde
- Bestandsaufnahmen und Aufmaß vor Ort (nach gesonderter Vereinbarung)
- Koordination und Abstimmung mit Behörden und Bauämtern
- Beschaffung fehlender Bestandsunterlagen (nach gesonderter Vereinbarung)
- Beratung zu Anforderungen nach §3 WEG und den jeweiligen Landesbauordnungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Auftragserteilung kann per E-Mail erfolgen.
Vorausgehende Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber es innerhalb der im Angebot genannten Frist (regelmäßig 14 Tage) schriftlich bestätigt.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die konkret geschuldeten Leistungen werden im jeweiligen individuellen Angebot verbindlich definiert. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert beauftragt und vergütet.
Änderungen des Leistungsumfangs, die auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. unvollständige oder abweichende Bestandssituation) erforderlich werden, berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften.
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot ausgewiesenen Festpreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % des Honorars sind bei Auftragserteilung fällig (Anzahlung)
- 50 % des Honorars sind bei Fertigstellung und Übergabe der Unterlagen fällig
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Behördengebühren, Auslagen für die Beschaffung von Bestandsunterlagen sowie Reisekosten für erforderliche Ortstermine werden dem Auftraggeber gegen Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
- Vorhandene Bau- und Bestandsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baugenehmigungen)
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Zugang zum Objekt für eine Bestandsaufnahme, sofern vereinbart
- Vollmachten und Nachweise der Eigentümerstellung
Verzögert sich die Leistungserbringung durch unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer von etwaigen Terminen befreit und berechtigt, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Angaben zur Bearbeitungszeit im Angebot sind Orientierungswerte und keine verbindlichen Fristen. Die tatsächliche Gesamtdauer hängt insbesondere von der Bearbeitungszeit der zuständigen Baubehörde ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
Typische Orientierungswerte (ohne Gewähr):
- Erstellung der Aufteilungspläne: ca. 1–2 Wochen nach vollständigem Unterlageneingang
- Behördliche Bearbeitungszeit für die AB: ca. 2–6 Wochen (je nach Bauamt)
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber proaktiv über den Bearbeitungsstand und auftretende Verzögerungen.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den einschlägigen Bestimmungen der HOAI. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und kein Schaden an Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die behördliche Genehmigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung oder eine bestimmte behördliche Entscheidung. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers beschränkt sich auf die fachgerechte Erstellung der Unterlagen und die Einreichung bei der zuständigen Behörde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend längere Fristen vorgesehen sind.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen und sonstigen Planungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält ein auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Veröffentlichungen) zu verwenden, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und auch nach schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung nicht zahlt.
Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der durch die Aufhebung des Vertrages ersparten Aufwendungen. Als pauschalierter Mindestausgleich gilt die bereits geleistete Anzahlung (§5).
Bereits erbrachte Teilleistungen sind dem Auftraggeber nach Kündigung zu übergeben; der Auftragnehmer hat Anspruch auf die anteilige Vergütung der nachgewiesenen Leistungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Plaidt, Rheinland-Pfalz).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Kontakt: Architekturbüro Kaveller — Hakan Kaveller M.A. — Daniel-Lampa-Str. 11, 56637 Plaidt — info@kaveller.de — Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz