Ein ungeteiltes Haus lässt sich oft nur als Paket verkaufen. Durch die Aufteilung entstehen einzelne Einheiten, die Sie separat verkaufen, beleihen oder strategisch im Bestand halten können.
Eine Aufteilung ist kein Papierkram. Sie ist die Grundlage für mehr Optionen beim Verkauf, bei der Finanzierung und im Bestand.
Ein komplettes Mehrfamilienhaus kaufen nur wenige. Einzelne Wohnungen sprechen deutlich mehr Eigennutzer, Kapitalanleger und Familien an.
Ohne Aufteilung bleibt oft nur der Paketverkauf. Mit Aufteilung können Sie eine Einheit verkaufen und den Rest weiter halten.
Sanierung, Heizung, Dach oder Modernisierung brauchen Kapital. Aufgeteilte Einheiten können Verkaufserlöse oder neue Finanzierungsspielräume ermöglichen.
Nach der Aufteilung kann jede Einheit einzeln betrachtet werden. Das schafft mehr Klarheit für Bank, Notar, Käufer und Ihre eigene Strategie.
Erben, Gesellschafter oder Familien können mit einzelnen Einheiten sauberer planen als mit einem ungeteilten Gebäude.
Milieuschutz, vermietete Einheiten oder § 250 BauGB müssen früh geprüft werden. Genau deshalb gehört ein Architekt früh an den Tisch.
Die Lösung: erst wirtschaftlich prüfen, dann technisch sauber aufteilen.
Wir erstellen nicht nur Pläne. Wir prüfen, wie Ihr Bestandsgebäude sinnvoll in Einheiten gegliedert werden kann, damit Verkauf, Beleihung und Bestand sauber vorbereitet sind.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, exakt nach den Vorgaben Ihres Bauamts.
Klare Zuordnung und farbliche Kennzeichnung aller Flächen, rechtssicher und verständlich.
Fortlaufende Nummerierung aller Einheiten gemäß Teilungserklärung, sauber und konsistent.
Komplette Einreichung mit allen erforderlichen Nachweisen. Nichts wird vergessen.
Wir klären Rückfragen direkt mit dem zuständigen Amt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Das Dokument, das Sie brauchen: für Ihren Notar, das Grundbuchamt und den Einzelverkauf.
Zentimetergenaue Bestandsaufnahme per 3D-Laserscan, wenn keine aktuellen Pläne vorhanden sind.
Entwurf der Teilungserklärung in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Notar. Alles aus einem Guss.
Stellplätze, Gärten und Kellerräume korrekt zuordnen und in den Plänen dokumentieren.
Wir klären Ihr Ziel: Einzelverkauf, Teilverkauf, Beleihung, Nachfolge oder langfristiger Bestand.
Zentimetergenaue Aufnahme des Gebäudes vor Ort. Fehlende Pläne können wir per 3D-Laserscan neu erstellen.
Wir legen Einheiten, Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Wohnflächen nachvollziehbar an.
Aufteilungspläne und Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung inklusive Abstimmung bei Rückfragen.
Mit Abgeschlossenheitsbescheinigung und Notarunterlagen können Verkauf, Finanzierung oder Bestand strategisch geplant werden.
Keine Baupläne vorhanden? Kein Problem. Wir scannen Ihr Gebäude mit modernster 3D-Lasertechnologie und erstellen daraus zentimetergenaue Planunterlagen.
Gerade bei Dachgeschosswohnungen mit Schrägen ist das entscheidend: Wer die 1m- und 2m-Linie der Wohnflächenverordnung nicht korrekt berücksichtigt, verschenkt wertvolle Quadratmeter. Das kostet bares Geld beim Verkauf.
Transparent verglichen, damit Sie die beste Entscheidung treffen.
| Kriterium | sichergeteilt.de | Vermessungsbüro | Selbst machen |
|---|---|---|---|
| Aufteilungspläne | ✓ Komplett | ✓ Nur Vermessung | ✗ Ohne Fachwissen |
| 3D-Laserscan | ✓ Inklusive | Aufpreis | ✗ |
| Behördenabstimmung | ✓ Inklusive | ✗ Nicht enthalten | ✗ Zeitaufwändig |
| Wohnflächenberechnung | ✓ Nach WoFlV | Teilweise | ✗ Fehleranfällig |
| Bearbeitungszeit | 2-4 Wochen | 4-8 Wochen | Ungewiss |
| Genehmigungsquote | 98% | Variabel | Risiko |
| Festpreis | ✓ | Oft nach Aufwand | Nicht enthalten |
| Persönlicher Ansprechpartner | ✓ | Eingeschränkt | Nicht enthalten |
Überzeugen Sie sich selbst. Unsere Pläne sind prüffähig, vollständig und werden beim ersten Mal genehmigt.
Wir wissen exakt, was Bauämter erwarten. Keine Nachforderungen, keine Verzögerungen, beim ersten Mal genehmigt.
Vom 3-Familienhaus bis zum Großprojekt mit 100+ Einheiten. Aus über einem Jahrzehnt Erfahrung mit Aufteilungsplänen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, kombiniert mit moderner 3D-Laserscan-Technologie.
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"Super erklärt, man versteht alles. Zeichnungen schnell und professionell. Entwürfe super modern. Auch Altbausanierungen top."
"Sehr gute und nette Beratung. Die Umsetzung der Planung hat perfekt funktioniert. Immer wieder gerne!"
Eine behördliche Bestätigung nach § 3 WEG, dass die Wohnungen in Ihrem Gebäude baulich abgeschlossen sind. Sie ist die zentrale Voraussetzung, damit aus einem Gebäude rechtlich einzelne Einheiten entstehen können.
Immer dann, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus oder gemischt genutztes Gebäude in einzelne Einheiten aufteilen möchten. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann kein Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Ja. Gerade im Bestand ist die Aufteilung häufig besonders interessant: Ein bestehendes Mehrfamilienhaus kann in einzelne Einheiten gegliedert werden, ohne dass zwingend neuer Wohnraum entstehen muss.
Ein komplettes Mehrfamilienhaus spricht nur einen kleinen Käuferkreis an. Einzelne Wohnungen sind für mehr Käufer finanzierbar und verständlicher. Dadurch kann der Einzelverkauf wirtschaftlich attraktiver sein als ein Paketverkauf.
Sie kann die Grundlage dafür schaffen. Nach der Aufteilung können einzelne Einheiten verkauft oder separat mit der Bank besprochen werden. Ob daraus konkrete Liquidität entsteht, hängt vom Objekt, den Mieten, der Bonität und der Bewertung der Bank ab.
Bei vermieteten Bestandsgebäuden müssen Mieterschutz, Milieuschutz und mögliche Genehmigungspflichten nach § 250 BauGB früh geprüft werden. Wir betrachten deshalb nicht nur den Plan, sondern auch die praktische Machbarkeit der Aufteilung.
Im Idealfall: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan und Baugenehmigung. Wenn Unterlagen fehlen, erstellen wir diese durch einen 3D-Laserscan vor Ort komplett neu. Sie müssen nur den Zugang zum Gebäude ermöglichen.
Dann scannen wir Ihr Gebäude mit einem 3D-Laserscanner und erstellen daraus zentimetergenaue Planunterlagen. Das ist oft von Vorteil, weil die Pläne den tatsächlichen Ist-Zustand abbilden und nicht veraltete Bauzeichnungen.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie Flächen unter Dachschrägen berechnet werden: Unter 1m Raumhöhe zählt nicht als Wohnfläche, zwischen 1m und 2m zählt nur zu 50%, ab 2m voll. Bei falscher Berechnung verschenken Sie beim Verkauf bares Geld oder geben zu viel Fläche an, was zu rechtlichen Problemen führen kann.
Die Planerstellung dauert in der Regel 1-2 Wochen. Die anschließende Genehmigung durch das Bauamt benötigt weitere 2-4 Wochen. Insgesamt können Sie mit 3-6 Wochen rechnen, je nach Bauamt und Komplexität.
Die Kosten richten sich nach Größe und Einheitenzahl Ihres Objekts. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten. Nutzen Sie einfach den Anfrageprozess auf dieser Seite.
Ja, wir erstellen Aufteilungspläne und Abgeschlossenheitsbescheinigungen bundesweit. Die Planerstellung erfolgt digital. Bei Bedarf führen wir die Bestandsaufnahme mit 3D-Laserscan auch vor Ort durch.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen baulich abgeschlossen sind. Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer (z.B. Stimmrechte, Kostenverteilung). Sie brauchen beides. Wir erstellen die Unterlagen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung und unterstützen Ihren Notar fachlich bei der Teilungserklärung.
Ja, neben Wohnungseigentum kann auch Teileigentum (Gewerbe, Büros, Praxen) gebildet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gilt gleichermaßen für Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Darum kümmern wir uns. Wir stimmen Rückfragen direkt mit dem Bauamt ab und liefern fehlende Unterlagen nach. Das ist der Vorteil unseres Full-Service-Ansatzes.
Kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen Ihr Objekt, Ihre Ziele und den sinnvollen Weg zur WEG-Aufteilung.